AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der BC IT AG und deren Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Mit seinem Auftrag an die BC IT AG bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

II. Verschwiegenheit

1. Die BC IT AG ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber die BC IT AG von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.

2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die BC IT AG kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheit.

III. Umfang und Ausführung des Auftrages

1. Für den Umfang der von der BC IT AG zu erbringenden Dienstleistungen, ist der erteilte Auftrag massgebend und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grund kann die BC IT AG auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich Eintritt entsprechender Umstände abgeben. Die BC IT AG handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktionen des Auftraggebers auf eigene Initiative zu handeln.

2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die BC IT AG kann sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter bedienen. Dritte unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheit. 3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel. Der BC IT AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

4. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtgültigen Unterschrift verbindlich. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.

IV. Rechte und Pflichten des Kunden

1. Der Auftraggeber hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, der BC IT AG rechtzeitig zukommen zu lassen. Die BC IT AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Sie werden von der BC IT AG nicht auf Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen.

2. Die BC IT AG kann die Weiterführung des Auftrags vom Erhalt der oben erwähnten Informationen, Unterlagen und Anweisungen abhängig machen.

3. Die BC IT AG darf davon ausgehen, dass mit ihr korrespondierende Hilfspersonen oder Beauftrage des Kunden instruktionsberechtigt sind und den Kunden verpflichten.

V. Schutz- und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter und Lizenzrechte an Arbeitsergebnissen, Erkenntnissen, entwickeltem oder verwendetem Know-how, im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, stehen ausschließlich der BC IT AG zu. Davon erfasst werden in gleicher Weise, im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, erschaffene Unterlagen.

2. Dem Kunden steht an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschließlichen Eigengebrauch zu. Gleiches gilt für dem Kunden überlassene Unterlagen.

3. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen, sowie fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BC IT AG zulässig.

4. Die Vornahme von Änderungen durch den Kunden an von der BC IT AG überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen ist unzulässig. Ausgenommen davon sind Abänderungen, deren Zweck in einer Bearbeitung durch den Kunden besteht.

5. Hinweise auf Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, sind nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien zulässig.

VI. Haftung

1. Die BC IT AG haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen. Sie haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche von der BC IT AG zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die BC IT AG von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Information und Dokumentation (Aufzählung nicht abschließend).

VII. Honorar und Auslagen

1. Das Honorar wird individuell vereinbart. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

2. Neben dem Honoraranspruch hat die BC IT AG Anspruch auf Erstattung der anfallenden Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich die BC IT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen der BC IT AG, die Honoraransprüche und anfallenden Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen.

3. Die BC IT AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmäßige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder Stellung einer Zwischenrechnung kann die BC IT AG die Erbringung weiterer Dienstleistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

4. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 30 Tagen auf das von BC IT AG angegebene Konto zu bezahlen. Ab der zweiten Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen erhöhten manuellen Aufwand, kann eine Umtriebs Entschädigung verrechnet werden.

VIII. Beendigung des Auftrages

1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.

2. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.

3. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts ordentlich gekündigt werden.

4. Im Falle einer ordentlichen Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten, beziehungsweise zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

5. Erfolgt eine außerordentliche Kündigung in Folge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, so hat diese der kündigenden Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr infolge der Kündigung entsteht.

IX. Änderung des Dienstleistungsangebot

1. Änderungen des Dienstleistungsangebots, der Honorarbasis, dieser und weiterer Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kunden werden über Änderungen dieser Art rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der BC IT AG weiterhin in Anspruch nimmt.

X. Schlussbestimmungen

1. Die BC IT AG hat das Recht, genügend qualifizierte Stellvertreter zu ernennen.

2. Der BC IT AG wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.

3. Erfüllungsort ist der Sitz der BC IT AG

4. Der erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht

5. Für Streitigkeiten aus einem Auftrag richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Basel, im August 2017

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